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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konzertkarten

Ermäßigungen

Schüler, Studenten, Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr, Hartz IV-Empfänger, Bundes-/Jugendfreiwilligendienstleistende und Behinderte mit den Kennzeichen »aG“, »Bl“ oder »B“ erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung in Höhe von 50 % des Ticketpreises auf allen Plätzen. Wir bitten Sie, den entsprechenden Ausweis auch beim Einlass bereit zu halten.

Zehn Minuten vor Veranstaltungsbeginn können Schüler und Studenten bis zum 27. Lebensjahr – nach Verfügbarkeit und Kontingent – unter Vorlage eines entsprechenden Ausweises Karten für € 5 an der Abendkasse erwerben.

Rücktritt und Erstattung

Kartenrückgaben sind prinzipiell nicht möglich.

Für den Fall, dass Konzertveranstaltungen aufgrund von pandemiebedingten gesetzlichen Maßnahmen abgesagt werden müssen, wird der Preis für bereits erworbene Karten selbstverständlich erstattet.

Änderungen von Programmen, Besetzungen, Terminen und Spielstätten bleiben grundsätzlich vorbehalten.

Abendkasse

Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Konzertbeginn abgeholt werden, andernfalls gehen noch nicht bezahlte Karten wieder in den freien Verkauf.

Wochenendpakete

Plätze für alle Pakete werden nach Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellung angeboten. Ein Anspruch auf den jeweils gleichen Sitzplatz für alle Konzert besteht nicht.

Einlass und Späteinlass

Einlass

Einlass ist in der Regel 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. In Einzelfällen kann ein späterer Einlass erfolgen.

Späteinlass

Verspätete Konzertbesucher haben keinen Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz. Der Einlass erfolgt grundsätzlich nur nach fertig gespielten Werken oder in der Konzertpause. Bei Veranstaltungen ohne Pause oder mit lediglich einem Werk ist ein Späteinlass ausgeschlossen.

Bild- und Tonaufnahmen, Mitschnitte

Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen – insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder Fotografieren – sind bei allen Veranstaltungen grundsätzlich untersagt.

Mitschnitte

Sofern eine Veranstaltung von Radio- oder TV-Sendern live übertragen oder mitgeschnitten wird oder Presse- bzw. sonstige Fotografien von der Veranstaltung gefertigt werden, können einzelne Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher möglicherweise sichtbar sein. Der Ticketkäufer willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte in die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Verwertung solcher Aufnahmen ein und verzichtet insoweit unwiderruflich auf jegliche Zahlungs- und sonstigen Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

Newsletter

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Datenschutz

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